Re: Software = Eigentum? - Gericht: Software muss kostenlos auf Eur…
softwareriko,
> > Die Software ist und bleibt im Eigentum des Urhebers.
> Wir waren schon mal weiter (Postings lesen):
So? Und warum kursieren hier immernoch falsche Ansichten?
> 1. Ich habe nicht das geistige Eigentum gemeint
Ok.
> 2. sondern das konkrete Dingsda, was ich gekauft habe
Ok.
> 3. daran bin ich Eigentümer geworden
Nicht ok. Hast Du das Eigentum eines Dingsdas, dann kannst Du
prinzipiell damit machen, was Du willst, solange kein anderes Gesetz
dabei übertreten wird. Verbrennen, Seiten rausreißen, löchern,
patchen, scratchen und in wesentlich veränderter Form weiterverkaufen.
Einen Großteil dieser Aktionen ist bei Software jedoch nicht erlaubt.
Ergo: Kein Eigentum.
> 4. deshalb darf ich es auch wieder verkaufen, jederzeit an jeden
Das hat nichts mit der Definition des Eigentums zu tun.
> 5. aber nicht kopieren, also nur 1x, und zwar genau das, was ich
> gekriegt habe
Deine Sicherheitskopie darf selbstverständlich auch verändert sein.
Du darfst auf eine Windows-2000-CD selbstverständlich auch die
Servive-Packs oder Deine Lieblingsbildverarbeitung gleich mit drauf
brennen. Die Sicherheitskopie ist nicht körperlich als EINE 1:1-Kopie
zu verstehen.
Des Weiteren ist selbst das sehr vage und rechtlich wahrscheinlich
nicht korrekt. Ein Recovery-Backup, aus dem man ein komplett
havariertes System wiederherstellen kann, stellt genau genommen auch
eine Kopie dar. Das ist natürlich erlaubt.
> 6. in USA ist 4. meistens untersagt
Meistens? Das hängt schlicht und ergreifend von den Lizenzverträgen
(EULA) ab und inwiefern diese durch die bestehende Gesetzgebung genährt
werden können.
> 7. was nach deutschem Recht nicht geht
Das gibt es nicht mehr lange und wird sukzessive durch europäisches
Recht ersetzt. Mal schauen, was sich da tun wird.
> 8. obwohl es die meisten SW-Hersteller auch auf Deutsch in ihre
> Faltblätter schreiben
Schreiben kann man viel. Ob es letzlich gilt, ist eine andere Frage.
In diesem Sinne.
Ciao.