Re: Software = Eigentum? - Gericht: Software muss kostenlos auf Eur…

softwareußerdem, wenn ich es richtig verstanden habe (bin
>>>> kein Jurist), erwirbt man nach deutschem Recht
>>>> Eigentum, wenn man eine SW wie Win kauft.
> Wenn ein Autohändler einen Gebrauchtwagen verkauft, muss das nicht
> heißen, dass das Auto auch in seinem Eigentum war (vielleicht hat
> er es zur Kommission angenommen). Er war lediglich im Besitz des
> Autos.
Ja, darum ging es aber nicht. Da stand ausdrücklich: “..wenn man eine
SW wie Win kauft”.
Eine Komission ist kein Kauf.
> An der Software selbst erhält man kein
> Eigentum, sondern ein Lizenz- oder Nutzungsrecht. Hätte man das
> Eigentum, könnte jeder z. B. Windows nach belieben patchen,
> debuggen, verändern etc. und danach gewinnbringend weiterveräußern.
> Das ist aber nicht möglich.
Wo wir schon beim Klugscheißen sind:
Möglich ist das natürlich schon. Nur nicht erlaubt.
Ciao,
doki

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