Software = Eigentum? - Gericht: Software muss kostenlos auf Eur…
ware-registry-changes/”>softwareAußerdem, wenn ich es richtig verstanden habe (bin
> > > kein Jurist), erwirbt man nach deutschem Recht
> > > Eigentum, wenn man eine SW wie Win kauft.
> > nee kann nicht sein, dann dürfte man Win ja auch selbst
> > vertreiben wenn man Eigentum dran erwierbt
> Du darfst Dein Win wieder verkaufen (außer beim Kauf wurde durch
> OEM Vertrag was anderes bestimmt [wie z.B. nur mit dem
> selben PC…]) Du drafstz es aber nicht kiopieren (Urheberrecht)
Ob man eine Software vertreiben darf oder nicht, hat nichts damit zu
tun, ob man an der Software Eigentum erworben hat oder nicht. Wenn ein
Autohändler einen Gebrauchtwagen verkauft, muss das nicht heißen, dass
das Auto auch in seinem Eigentum war (vielleicht hat er es zur
Kommission angenommen). Er war lediglich im Besitz des Autos.
Bei Software sieht es so aus, dass man beim Kauf einer Software
lediglich das Eigentum der damit verbundenen Hardware (Disketten, CDs,
Handbücher etc.) erwirbt. An der Software selbst erhält man kein
Eigentum, sondern ein Lizenz- oder Nutzungsrecht. Hätte man das
Eigentum, könnte jeder z. B. Windows nach belieben patchen, debuggen,
verändern etc. und danach gewinnbringend weiterveräußern. Das ist aber
nicht möglich.
Die Software ist und bleibt im Eigentum des Urhebers. Das ändert
sich nur, wenn man die Lizenz einer Software übernimmt. D. h., man
müsste den Quellcode erwerben, was gelinde gesagt nicht ganz billig
ist.
In diesem Sinne.
Ciao.