Re: Software = Eigentum? - Gericht: Software muss kostenlos auf Eur…

softwareo Ulriko,
>
> > > Die Software ist und bleibt im Eigentum des Urhebers.
> > Wir waren schon mal weiter (Postings lesen):
>
> So? Und warum kursieren hier immernoch falsche Ansichten? ;) Weil auch andere nicht lesen, was schon geschrieben wurde.
> > 1. Ich habe nicht das geistige Eigentum gemeint
> Ok.
>
> > 2. sondern das konkrete Dingsda, was ich gekauft habe
> Ok.
>
> > 3. daran bin ich Eigentümer geworden
>
> Nicht ok. Hast Du das Eigentum eines Dingsdas, dann kannst Du
> prinzipiell damit machen, was Du willst, solange kein anderes
> Gesetz dabei übertreten wird. Verbrennen, Seiten rausreißen,
> löchern,
darf ich
> patchen, scratchen und in wesentlich veränderter Form
> weiterverkaufen.
> Einen Großteil dieser Aktionen
manche… die Wenigsten1
> ist bei Software jedoch nicht erlaubt. Ergo: Kein Eigentum.
Doch. Die Beschränkungen rühren nur aus der Tatsache her, daß ich das
geistige Eigentum nicht habe, so daß das Verändern und Vervielfältigen
der SW nicht erlaubt (bzw eingeschränkt) ist. In unveränderter Form
darf ich mein Dingsda aber weiterverkaufen (verbrennen, löchern,
verschenken…).
> > 4. deshalb darf ich es auch wieder verkaufen, jederzeit an jeden
>
> Das hat nichts mit der Definition des Eigentums zu tun.
M.E. schon. Was mir nicht gehört, kann ich nicht weiterverkaufen. Und
das geistige Eigentum meinte ich ja nicht, s.o.
> > 5. aber nicht kopieren, also nur 1x, und zwar genau das, was
> > ich gekriegt habe
>
> Deine Sicherheitskopie darf selbstverständlich auch verändert
> sein.
Sicherheitskopie? Darum ging es nicht. Oder wo ist der Zusammenhang,
den Du meinst?
> Du darfst auf eine Windows-2000-CD selbstverständlich auch die
> Servive-Packs oder Deine Lieblingsbildverarbeitung gleich mit
> drauf brennen. Die Sicherheitskopie ist nicht körperlich als
> EINE 1:1-Kopie zu verstehen.
>
> Des Weiteren ist selbst das sehr vage und rechtlich
> wahrscheinlich nicht korrekt. Ein Recovery-Backup, aus dem man
> ein komplett havariertes System wiederherstellen kann, stellt
> genau genommen auch eine Kopie dar. Das ist natürlich erlaubt.
So natürlich scheint’s nicht zu sein, denn das war durchaus schon
umstritten, wie ich mich erinnere.
> > 6. in USA ist 4. meistens untersagt
>
> Meistens?
Ja.
> Das hängt schlicht und ergreifend von den
> Lizenzverträgen (EULA) ab
In USA ja, in D nein. In D kann der Weiterverkauf nicht beschränkt
werden, was auch immer in der EULA steht.
> und inwiefern diese durch die
> bestehende Gesetzgebung genährt werden können.
Exakt!
> > 7. was nach deutschem Recht nicht geht
>
> Das gibt es nicht mehr lange und wird sukzessive durch
> europäisches Recht ersetzt. Mal schauen, was sich da tun wird.
Ja. Aber US-Recht wird auch dann nicht gelten.
> > 8. obwohl es die meisten SW-Hersteller auch auf Deutsch in
> > ihre Faltblätter schreiben
>
> Schreiben kann man viel. Ob es letzlich gilt, ist eine andere
> Frage.
Das meinte ich.

Leave a Reply

You must be logged in to post a comment.