Und wie ist das mit kommerzieller Software? - Freie Software
softwarekel steht:
In Europa stellt man sich das Urheberrecht zwar als Wirtschaftsgut,
zugleich aber als Persönlichkeitsrecht des Urhebers vor,
vergleichbar dem Recht am eigenen Bild oder der Privatsphäre.
Deswegen finden sich im deutschen und im französischen Recht
Vorschriften, die eine völlige Veräußerung des Rechts
an einem Werk für unzulässig erklären. Schließt
ein Urheber einen solchen Vertrag, so ist dieser ohne rechtliche
Wirkungen.
Trifft das auch auf nicht-freie Software zu? Wenn ich in einer Firma
Software schreibe, trete ich laut Vertrag alle Rechte daran an die
Firma ab. Wenn obiges Zitat ein Problem für freie Software
darstellt, sollte es doch erst recht Probleme für kommerzielle
Software geben. Ich verstehe das Zitat so, dass ich der Firma für
die ich Software schreibe, nur ein Nutzungsrecht gewäre. Ich
bleibe der Urheber mit all seinen Rechten. Ich könnte die Software
also auch anderwertig verwenden und der Firma die weitere Nutzung
untersagen. Ich merke schon, hier gibt es einen Denkfehler meinerseits.
Aber ich würde mich freuen, wenn mir jemand sagen kann, wo der
rechtliche Unterschied zwischen dem Schreiben von Software für die
Allgemeinheit (mittels freier Software) und einer Firma (kommerzielle
Software) zu finden ist.